Dienstgrad und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Thüringen
Die Dienstgrade und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Thüringen sind klar strukturiert und spiegeln die Hierarchie und die spezifischen Aufgaben der Feuerwehrangehörigen wider. Die Dienstgrade richten sich nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung und werden durch Dienstgrad- und Funktionsabzeichen an der Uniform gekennzeichnet. Diese Abzeichen sind nicht nur ästhetisch, sondern auch funktional, um die spezifischen Aufgaben und Funktionen innerhalb der Feuerwehr zu verdeutlichen.
Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau- Anwärterin
alt

Vorraussetzung:
während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung
neu

Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
alt

Vorraussetzung:
Abschluss Truppmannausbildung
neu

Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
alt

Vorraussetzung:
5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau
oder
Truppmannausbildung zuzüglich Ausbildung für Sonderfunktion
neu

Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
alt

Vorraussetzung:
5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
oder
Truppführerausbildung
neu

Löschmeister / Löschmeisterin
alt

Vorraussetzung:
10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung
oder
Gruppenführerausbildung
neu

Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin
alt

Vorraussetzung:
10 Jahre Löschmeister/-in
oder
Ausbildung zum Zugführer/-in
neu

Brandmeister / Brandmeisterin
alt

Vorraussetzung:
10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung
oder
5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
neu

Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin
alt

Vorraussetzung:
10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung
oder
5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
neu

Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin
alt

Vorraussetzung:
10 Jahre Oberbrandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
neu



































