Auszeichnungen

- Der Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. verleiht in Anerkennung für hervorragende Leistungen in der Verbandsarbeit und im Feuerwehrwesen des Landkreises Altenburger Land die Medaille „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“.
- Diese Auszeichnung besteht aus einem gezackten Kreuz von 45 mm Durchmesser. Das Kreuz ist in weinrot gehalten goldfarben umrahmt und auf einen Ehrenkranz aufgesetzt. Auf der Vorderseite ist mittig das Emblem des Landkreises Altenburger Land aufgebracht und wird durch einen goldfarbenen Kranz umschlossen. Auf der Rückseite ist die Widmung „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“ eingeprägt. Die Bandschluppe (Fünfeck) ist bezogen mit weinrotem Band und schwarz-rot-goldenen Randstreifen.
- Die Auszeichnung ist mit einer Interimspange versehen. Sie ist 25 mm lang und von weinroter Farbe. In der Mitte trägt sie das Wappen des Landkreises Altenburger Land. Die Seiten der Bandschnalle werden durch schwarz-rot-goldenen Streifen begrenzt.
Um die Ehrung nicht zu entwerten, kann im laufenden Jahr diese Medaille maximal 3-mal einer natürlichen Person, welche Mitglied einer Feuerwehr oder eines Feuerwehrvereins ist, verliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V.
Der ThFV verleiht in Anerkennung der Verdienste in der Verbandsarbeit die Ehrenmedaille des Thüringer Feuerwehr‐Verbandes e.V. in folgenden Stufen:
Stufe 1.
Ehrenurkunde und Ehrenmedaille mit Interimsspange
in Bronze
Stufe 2.
Ehrenurkunde und Ehrenmedaille mit Interimsspange
in Silber
Stufe 3.
Ehrenurkunde und Ehrenmedaille mit Interimsspange
in Gold
Die Ehrungen können für folgende Funktionen und Amtsdauer verliehen werden:
Stufe 1 / Bronze:
- für Vorstandsmitglieder von FV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 6 Jahren
- für Vorsitzende von FV nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 4 Jahren
- für Vorstandsmitglieder von KFV/SFV nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren
Stufe 2 / Silber:
- für Vorstandsmitglieder von FV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 10 Jahren
- für Vorsitzende von FV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 8 Jahren
- für Vorstandsmitglieder von KFV/SFV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 7 Jahren
- für Vorsitzende von KFV/SFV und Mitglieder des Landesvorstandes nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 4 Jahren.
Stufe 3 / Gold:
- für Vorstandsmitglieder von FV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 15 Jahren
- für Vorsitzende von FV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 12 Jahren.
- für Vorstandsmitglieder von KFV/SFV nach Ablauf einer Gesamtwahlzeit von 10 Jahren.
- für Vorsitzende von KFV/SFV und Mitgliedern des Landesvorstandes nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 8 Jahren.
Ausnahmeregelungen
- Die Ehrungsstufen 1 und 2 können auch für besondere Förderung der Jugendfeuerwehren, Feuerwehrvereinen, KFV/SFV an Personen und Institutionen verliehen werden, die nicht Mitglied eines Thüringer Feuerwehrvereins sind.
- Die Ehrungsstufe 3 kann auch für die besondere Förderung des Thüringer Feuerwehr‐Verbandes e.V. oder der Thüringer Jugendfeuerwehr an Personen und Institutionen verliehen werden, die nicht Mitglied eines Thüringer Feuerwehrvereines sind.
- Die Regelungen des § 2, Stufe 2 und Stufe 3 für Vorsitzende von KFV/SFV und Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes gelten bereits bei einer Mindestwahlzeit von 3 Jahren, wenn der zu Ehrende durch die Altersgrenze von 60 Jahren aus seinem Amt scheidet, diese Altersgrenze bereits bei Antrag zur Ehrung überschritten hat oder durch Strukturänderungen, wie Zusammenschluss von KFV/ und SFV, sein Amt niederlegt.
- Diese Regelung unter 3. gilt analog für die Vorstandsmitglieder von KFV und SFV.
- Die Ehrungsstufen 1 bis 3 können auch für besondere Verdienste an Mitglieder eines Thüringer Feuerwehrvereins verliehen werden. Die besonderen Verdienste sind im Antrag gesondert aufzuführen. Die Ehrung erfolgt unabhängig von Vorliegen der Voraussetzungen in § 1, Abs. 2.
Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V.
Thüringer Feuerwehrverband
Auszeichnungen vom Land 

