Ehrungsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land e.V.

Beschreibung

Präambel

Der Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. gibt sich zur Anerkennung von Verdiensten im Feuerwehrwesen des Landkreises Altenburger Land folgende Ehrungsordnung

Ehrungen und Auszeichnungen

 

§ 1

Medaille „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“

 

(1)   Der Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. verleiht in Anerkennung für hervorragende Leistungen in der Verbandsarbeit und im Feuerwehrwesen des Landkreises Altenburger Land die Medaille „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“.

(2)   Diese Auszeichnung besteht aus einem gezackten Kreuz von 45 mm Durchmesser. Das Kreuz ist in weinrot gehalten goldfarben umrahmt und auf einen Ehrenkranz aufgesetzt. Auf der Vorderseite ist mittig das Emblem des Landkreises Altenburger Land aufgebracht und wird durch einen goldfarbenen Kranz umschlossen. Auf der Rückseite ist die Widmung „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“ eingeprägt. Die Bandschluppe (Fünfeck) ist bezogen mit weinrotem Band und schwarz-rot-goldenen Randstreifen.

(3)    Die Auszeichnung ist mit einer Interimspange versehen. Sie ist 25 mm lang und von weinroter Farbe. In der Mitte trägt sie das Wappen des Landkreises Altenburger Land. Die Seiten der Bandschnalle werden durch schwarz-rot-goldenen Streifen begrenzt.

Um die Ehrung nicht zu entwerten, kann im laufenden Jahr diese Medaille maximal 3-mal einer natürlichen Person, welche Mitglied einer Feuerwehr oder eines Feuerwehrvereins ist, verliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V..

§ 2

Medaille „Das Große Goldene Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land“

 

(1)   Der Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. verleiht in Anerkennung für herausragende Verdienste in der Verbandsarbeit und im Feuerwehrwesen des Landkreises Altenburger Land die Medaille „Das Große Goldene Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land“.

(2)   Diese Auszeichnung besteht aus einem Kreuz mit Eichenlaubkranz von 51 mm Durchmesser. In jedem Kreuzarm ist in Rot gehalten, goldfarben umrahmt und auf jedem Kreuzarm ist aufgesetzt ein goldenes Eichenblatt. Der Mittelteil ist 25 x 22 mm groß oben 2zeilig Kreisfeuerwehrverband und umlaufend Altenburger Land e.V., mittig befindet sich das Wappen des Landkreises Altenburger Land, dieses wird beidseitig mit je 3 Flammen eingerahmt, oberhalb des Landkreiswappen ist links und rechts eine Axt angeordnet und mittig ein Strahlrohr. Die Bandschluppe (Fünfeck) ist bezogen mit rotem Band und goldenen Randstreifen.

(3)   Die Auszeichnung ist mit einer Interimspange (25 x 12 mm groß) versehen. Die Oberfläche ist flach, überzogen mit rotem Band und goldenen Randstreifen. Mittig ist das Wappen des Landkreises Altenburger Land (mit Broschiernadel).

Um die Ehrung nicht zu entwerten, kann im laufenden Jahr diese Medaille maximal 2-mal einer natürlichen Person, welche Mitglied einer     Feuerwehr oder eines Feuerwehrvereins ist, verliehen werden. Die Ehrung können auch für besondere Förderung des Kreisfeuerwehrverbands an Personen und Institutionen verliehen werden, die nicht Mitglied des Kreisfeuerwehrverbands sind. Über die Vergabe oder Ausnahmen entscheidet immer der Vorstand des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V..

 

§ 3

Medaille „Goldene Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land“

(1)   Der Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. verleiht in Anerkennung für Verdienste im Feuerwehrwesen des Landkreises Altenburger Land die Medaille „Goldene Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land“.

(2)    Diese Auszeichnung besteht aus dem Wappen 25 x 22 mm groß oben 2zeilig Kreisfeuerwehrverband und umlaufend Altenburger Land e.V., mittig befindet sich das Wappen des Landkreises Altenburger Land, dieses wird beidseitig mit je 3 Flammen eingerahmt, oberhalb des Landkreiswappen ist links und rechts eine Axt angeordnet und mittig ein Strahlrohr.

Diese Medaille kann einer natürlichen Person, welche Mitglied einer Feuerwehr oder eines Feuerwehrvereins oder an Personen die sich verdient für das Feuerwesen im Altenburger Land gemacht haben, verliehen werden. Die Ehrung können auch für besondere Förderung, der Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbands an Personen und Institutionen verliehen werden, die nicht Mitglied des Kreisfeuerwehrverbands sind. Die Medaille wurde auch geschaffen, um den Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar zu machen, zum Beispiel junge Menschen, Frauen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Seiteneinsteiger. Die neue Medaille soll Anreize für neue Zielgruppen bieten, im Brandschutz mitzuwirken. Über die Vergabe entscheidet der Vorsitzende oder Vorstand des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V..

 

§ 4

Die Beantragung der Medaillen

(1)   Für die Beantragung der Auszeichnung des Kreisfeuerwehrverband ist der Antragsvordruck zu verwenden, mit dem Vermerk „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“, „Das Große Goldene Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land“ oder „Goldene Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land“. Der Antrag ist kurz, aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der / die Vorgeschlagene Auszeichnung würdig ist.

(2)   Antragstermine mit dem Vordruck sind 6 Wochen vor der Auszeichnung einzureichen.

(3)   Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V..

(4)   Voraussetzung für die Genehmigung dieser  Ehrung von Mitgliedern der Feuerwehren und Vereine ist jedoch die Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Kreisfeuerwehrverband sowie insbesondere die pünktliche  Beitragszahlungen der jeweiligen Feuerwehren und Vereine.

(5)   Die Ehrungen sollen in würdiger Form und zu geeigneten Anlässen vorgenommen werden. Die Medaillen „Für hervorragende Verdienste im Brandschutz“ und „Goldene Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land“ wird bei Bedarf und vorheriger Absprache durch den Vorstand des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land verliehen.

 

§ 5

Inkrafttreten

Die Ehrungsordnung wurde am 17.März 2012 auf der Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e.V. beschlossen.

Die Ehrungsordnung wurde geändert, ergänzt und am 16.03.2019 auf der Verbandsversammlung in Nobitz beschlossen.

 

 

 

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