Finanzrichtlinie des Kreisfeuerwehrverbandes Altenburger Land e.V.

Beschreibung

Die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung von zweckbestimmenden Aufgaben des Verbandes sind durch Mitgliedsbeiträge, freiwilligen Zuwendungen und Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln zu erbringen.

Spenden natürlicher und juristischer Personen, sowie fördernder Mitglieder, sind möglich.

1.    Die dem Kreis- und Landesverband angehörigen Vereine sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Die Beiträge der Mitglieder richten sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen und der in den Vereinen organisierten nicht aktiven Mitgliedern.

Die Angehörigen der Jugendfeuerwehren zahlen keine Beiträge.

Der Beitrag ist im Voraus als Jahresbeitrag, bis spätestens 31. März des laufenden Jahres, an den Kreisfeuerwehrverband zu überweisen. (Verweis Satzung §8 (3))

 

Bankverbindung

Kreditinstitut:    Sparkasse Altenburger Land

IBAN:                DE56 830 502 00 120 400 6241

BIC:                   HELADEF1ALT

 

Bei Eintritt von Vereinen im laufenden Kalenderjahr ist immer der volle Jahresbeitrag zu entrichten.

 

Die Nachweisführung und der Rechnungsprüfbericht obliegen dem Kassenwart des Vorstandes sowie den Kassenprüfern.

 

2.    Durch Beschluss der Delegierten der Verbandsversammlung, am 13.03.2010 in Göhren, wurde die Höhe des Beitrages für aktive Feuerwehrkameraden(innen) und nicht aktiven Mitgliedern der Feuerwehrvereine auf 3,50 € pro Jahr festgelegt.

Die Beitragshöhe  wird zum 01.01.2011 wirksam.

Ehrenmitglieder und Jugendliche sind von der Beitragspflicht befreit.

 

3.    Der durch den Beschluss der Verbandsversammlung festgelegte Beitragssatz von 3,50 € wird wie folgt verwendet:

 

2,00 €            verbleiben im Kreisfeuerwehrverband

1,25 €            Beitrag an den Thüringer Feuerwehr-Verband

0,25 €            an Opitz-Neubauer-Stiftung

 

4.    Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes hat einen jährlichen Haushaltsplan über die Verwendung der dem Vorstand zur Verfügung stehenden Mittel zu erarbeiten. Dieser ist auf der Verbandsversammlung den Delegierten vorzuschlagen und darüber abzustimmen.

 

5.    Die Finanzrichtlinie tritt laut Beschluss der Verbandsversammlung am 01.04.2008 in Kraft.

Die Finanzrichtlinie tritt laut Beschluss der Verbandsversammlung am 01.04.2010 in Kraft.

Die Finanzrichtlinie wurde geändert und ergänzt und wurde am 17.03.2018 auf der Verbandsversammlung in Nobitz beschlossen.

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